posted by M. on Oct 26
…wäre es besser, Mandanten würden einfach mal die Klappe halten!
Gestern war also meine erste Strafsache in einer fremden Stadt in einem fremden Gericht.
Mandant kommt kaugummikauend und mit ungebügeltem Hemd zur Verhandlung. Leider hab ich das erst in einer Pause gemerkt, da war’s aber eh schon für fast alles zu spät.
Erster Akt: 08:30 Uhr bis ca. 10:30 Uhr:
Wir verhandeln eine Strafsache. Ein kleineres Verkehrsdelikt, für das es durch den vorangegangenen Strafbefehl eine ziemlich hohe Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot gab. Ich rechne mit einer Verhandlungsdauer von höchstens 2 Stunden.
Mandant und ich hatten uns entschlossen, dass Mandant Äußerungen zur Sache macht, obwohl er das nicht müsste. Seine Version der Geschichte klang immerhin ziemlich plausibel und könnte – wenn sie sich denn beweisen lässt – zu einem Freispruch führen.
Zunächst war alles okay. Blöd nur, dass Mandant seinen wirklichen (und einzigen) Entlastungszeugen nicht aufgetrieben hat und behauptet, er wolle nicht aussagen. Die Richterin deutet an, sie hätte diesen Zeugen zur Aussage zwingen können. Ist mir natürlich auch klar, aber ich wusste ja, dass der Zeuge nicht greifbar ist und habe dem Mandanten vorher natürlich mehrmals klar gemacht, den Zeugen unbedingt zu finden.
Freundin des Mandanten sagt derweil aus. Eigentlich eine Entlastungszeugin. Eigentlich. Nur leider liebte diese Dame ihren Freund wohl so sehr, dass sie sich derart in Widersprüche verstrickt hat, dass nun ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage droht. Die Staatsanwältin wurde da sehr deutlich. Aus meiner Sicht hatte die Zeugin noch Glück. In Bayern wäre sie noch im Gerichtssaal verhaftet worden.
Aber das alles reichte noch nicht.
Die Zeugin trug dann ein Detail vor, das ich bis gestern auch noch nicht kannte.
*Hust* Ähm…okay? Wo ist das Loch im Boden???
Die Richterin fragte hartnäckig nach. Nun, da kann ich dann auch nicht helfen. Ich selbst stellte der Zeugin dann nur noch wenige Fragen, um sie und auch, um meinen Mandanten hier nicht weiter reinzureiten. Besser, die Dame geht jetzt. Besser für alle.
Ich sehe mich in diesem Moment meinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen.
Wir unterbrechen die Verhandlung. Ich mache dem Mandanten klar, dass es ihm wenig nützt, wenn er Dinge behauptet, von denen ich bisher nichts wusste. Er wird kleinlaut.
Die Staatsanwältin bietet an, auf das Fahrverbot zu verzichten, wenn wir den Einspruch zurücknehmen. Machen wir.
Zweiter Akt: 10:30 Uhr – 11:10 Uhr:
Kaum sage ich das, sagt Mandant, er möchte das nicht.
Es geht weiter.
Wir hören die anderen beiden Zeugen. Mandant kann sich oft nicht zurückhalten mit Gesten, Äußerungen und weiteren Unverschämtheiten. Ich versinke in meinem Stuhl.
Die Richterin ist genervt.
Nochmal geht es um den nicht präsenten Entlastungszeugen. Die Richterin fragte nochmals nach, ob Mandant ihn ausfindig gemacht habe und betonte, er wisse doch, dass dieser Zeuge ihm einiges nützt. Angeblich fand Mandant diesen Zeugen auch, die Handynummer des Zeugen läge zu Hause.
Ein hörbares Seufzen geht durch den Saal. Auch von mir.
Da sage ich dem Mandanten seit Wochen, wie wichtig dieser Zeuge ist. Dann kommt der Zeuge schon nicht freiwillig (angeblich) und der Mandant bringt noch nicht einmal dessen Kontaktdaten mit. Wie bitte soll ich dann dem Mandanten noch helfen? Wie?
Die Richterin sieht mich fragend?/auffordernd? an. Richtigerweise müsste ich jetzt einen Antrag stellen, den Zeugen zu vernehmen. Ich wusste, dass dies kommen würde. Nein, ich ahnte es. Ich hatte aber keine Lust, diesen Antrag zu stellen, ganz ehrlich. Für was denn auch? Um in ein paar Tagen nochmal das gleiche Theater zu haben??? Ich regte an, den Zeugen zu vernehmen. Die Richterin machte dann den praktischen Vorschlag, dass Mandant die Kontaktdaten des Zeugen von zu Hause holen solle. Das bedeutet nichts anderes als eine Unterbrechnung von einer Stunde!
Ich würde es also nicht bis 13 Uhr nach Hamburg zurück schaffen.
In weiser Voraussicht buchte ich meinen Rückflug erst für den späten Abend. Irgendjemand wusste, warum.
Dritter Akt: 12:15 -12:40 Uhr
Die Verhandlung geht weiter. Mit Mandant. Ohne Kontaktdaten des Zeugen.
*ARGHHHHHHHH*
Das darf nicht wahr sein, oder?
Ich werde wütend!!!! Geäußert habe ich das natürlich nicht, aber durch meine Sitzhaltung etc. klar gemacht, dass ich ebenso genervt bin wie das Gericht. Irgendwo im Hinterkopf habe ich die Erinnerung einer Gebührenregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dass die Rechtsanwaltsgebühren sich erhöhen, wenn die Hauptverhandlung länger als 4 Stunden dauert…Irgendwo.
Die Kasse klingelt.
Aus Kostengründen für den Mandanten wäre es jetzt angebracht, den Einspruch zurückzunehmen.
Wir unterbrechen wieder.
Ich mache dem Mandanten klar, dass es hier und heute keinen Freispruch geben wird. Ich zwar auf Freispruch plädieren könne, ich aber nicht viel habe. Solle ich machen. Er will ein Urteil. Gut, soll er haben.
Da stehe ich nun, nach einem durchaus überzeugenden Plädoyer (und eines hohen Strafmaßantrags) der Staatsanwältin und plädiere auf Freispruch. Richterin lächelt milde. Sie weiß, ich darf und kann nicht anders. Die Staatsanwältin schaue ich nicht an. Das erspare ich mir. Antrag. Hinsetzen. Fertig. Geschafft. Fix und fertig.
Vierter Akt: 13:00 bis 13:15 Uhr
Urteil. Kein Freispruch, aber mildere Strafe als im Strafbefehl. Es hat sich also irgendwo gelohnt. Allerdings hätten wir DAS auch einfacher haben können. Nämlich, indem ich den Einspruch auf das Strafmaß beschränkt hätte. Dann wären wir evtl. sogar um eine mündliche Verhandlung herumgekommen. Billiger wäre es auch geworden. Und weniger nervenaufreibend.
Irgendwie hat man bei solchen Verhandlungen das Gefühl, man war als Rechtsanwalt lediglich Begleiter des Urteils und nicht Verteidiger. In diesem speziellen Fall jedoch konnte ich wirklich nicht viel tun. Irgendwie wünschte ich aber, das Urteil wäre nach dem ganzen Drama nicht so milde ausgefallen. Echt jetzt!